Inbe­trieb­nah­me von Anla­gen zur Abgasreinigung

Die Inbe­trieb­nah­me Ihrer DAS-Abgas­rei­ni­gungs­an­la­ge erfolgt durch unser kom­pe­ten­tes welt­wei­tes Ser­vice­team direkt bei Ihnen vor Ort. Bei der Inbe­trieb­nah­me wer­den sämt­li­che Anschlüs­se auf Dicht­heit über­prüft und die Anla­ge einem 100 %igen Funk­ti­ons­test unter­zo­gen. Nach durch­ge­führ­ter Inbe­trieb­nah­me erfolgt bei Neu­kun­den eine Ein­wei­sung des Bedie­nungs- und War­tungs­per­so­nals, um selbst­stän­dig prä­ven­ti­ve War­tungs­ar­bei­ten und Stan­dard-Ser­vice­ein­grif­fe vorzunehmen.

Bei Bestands­kun­den kann die­se Schu­lung auf Kun­den­wunsch erfol­gen, wobei tech­ni­sche Neue­run­gen bzw. Ver­än­de­run­gen an der Anla­ge vor­ge­stellt wer­den. Eine Tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on gehört selbst­ver­ständ­lich zum Lie­fer­um­fang. Mit der bei­der­sei­ti­gen Unter­zeich­nung des „Inbe­trieb­nah­me­pro­to­kolls“ ist die Inbe­trieb­nah­me abge­schlos­sen. Dies ent­spricht dem Start der Gewährleistung.

Qualitätsmanagement nach ISO 9001 und 14001

Sie haben Fra­gen zu unse­rem Inbetriebnahmeprozess?

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Pla­nung

Hat der Kun­de die Abgas­rei­ni­gungs­an­la­ge vor Ort auf­ge­baut und alle erfor­der­li­chen Medi­en unter Ein­hal­tung der not­wen­di­gen Sicher­heits­stan­dards instal­liert und ange­schlos­sen, kann er die Inbe­trieb­nah­me beim DAS-Ser­vice­team bestellen.

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Ter­mi­nie­rung

Die Ter­min­pla­nung der Inbe­trieb­nah­me erfolgt indi­vi­du­ell. Wir garan­tie­ren die Inbe­trieb­nah­me inner­halb von 14 Tagen nach Bestel­lung durch den Kunden.

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Inbe­trieb­nah­me

Vor der Inbe­trieb­nah­me über­prü­fen unse­re Exper­ten die Anschlüs­se der Anlage(n) und/oder des Zube­hörs. Anhand eines anla­gen­spe­zi­fi­schen Inbe­trieb­nah­me­pro­to­kolls erfol­gen dann die Durch­füh­rung und Doku­men­ta­ti­on der Inbetriebnahme.

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Funk­ti­ons­tests

Im Anschluss an die Inbe­trieb­nah­me erfol­gen aus­führ­li­che Funk­ti­ons­tests. Die Inbe­trieb­nah­me gilt als been­det, wenn das zuge­hö­ri­ge Pro­to­koll vom Ser­vice­mit­ar­bei­ter und dem Kun­den bestä­tigt wurde.